Alina Farthmann
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (DEKRA D1)
0151 40518058
✔ präzise Ermittlung & Schätzung des aktuellen Immobilienpreises
✔ kurzfristige Besichtigung auch am Wochenende
✔ tranzparentes Angebot zum Festpreis
✔ rechtssicher und anerkannt
Zertifizierter Immobiliengutachter (DEKRA D1) in Ostwestfalen
Verkehrswertgutachten & Immobilienbewertungen – rechtssicher, unabhängig und verständlich
Für Erbschaft, Scheidung, Verkauf oder Finanzamt
Kurzfristige Termine · Persönliche Beratung · Transparent erklärt
Kurzgutachten/ kompakte Immobilienbewertung
| Zertifizierung | ![]() |
| Objektbesichtigung | ![]() |
| Rechte und Belastungen | ![]() |
| Sachwert / Ertragswert / Vergleichswert |
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| Anzahl der Ermittlungsverfahren | 1 |
| Ausführliche textliche Ausarbeitung / Bilder | ![]() |
| Gesamter Seitenumfang ca. | 5‑10 |
| Bearbeitungszeit (i.d.R.) (Werktage) | 1‑2 |
| Akzeptiert vom Finanzamt | ![]() |
Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
| Zertifizierung | ![]() |
| Objektbesichtigung | ![]() |
| Rechte und Belastungen | ![]() |
| Sachwert / Ertragswert / Vergleichswert |
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| Anzahl der Ermittlungsverfahren | 2 |
| Ausführliche textliche Ausarbeitung / Bilder | ![]() |
| Gesamter Seitenumfang ca. | 50+ |
| Bearbeitungszeit (i.d.R.) (Wochen) | 1‑3 |
| Rechtssicher / akzeptiert vom Finanzamt | ![]() |
Wohnflächenberechnung für Immobilienfinanzierung
| Akzeptanz aller Banken |
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| Objektbesichtigung |
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| Bearbeitungszeit (i.d.R.) (Stunden) | 24h |
Erstellung einer Wohnflächenberechnung auf Grundlage eines Aufmaßes vor Ort
| Akzeptanz aller Banken |
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| Objektbesichtigung |
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| Bearbeitungszeit (i.d.R.) (Tage) | 2‑4 |
Ihr Weg zum Immobiliengutachten in 5 Schritten
Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten – klar strukturiert und verständlich erklärt
Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, ist der Ablauf transparent und effizient gestaltet:
1. Unverbindliche Kontaktaufnahme
Sie nehmen telefonisch oder über das Formular Kontakt auf.
2. Kostenloses Erstgespräch & Angebot
Wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen und dann klären wir gemeinsam den Anlass (z. B. Erbschaft, Scheidung, Verkauf) und welche Art von Gutachten für Sie sinnvoll und erforderlich ist. Sie erhalten anschließend ein transparentes Angebot über die Gesamtkosten – klar, nachvollziehbar und ohne versteckte Gebühren.
3. Recherche & Sichtung der vorhanden Unterlagen
Sofern vorab Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, werden diese sorgfältig gesichtet und analysiert (z. B. Grundbuchauszug, Bauunterlagen, Flächenangaben).
4. Ortstermin & Bewertungsaufnahme
Vor Ort erfolgt eine ausführliche Besichtigung Ihrer Immobilie. Dabei werden Zustand, Ausstattung, Lage und alle relevanten Merkmale sorgfältig erfasst. Auf dieser Basis wird der Bewertungsauftrag fachgerecht umgesetzt.
5. Erstellung Ihres Gutachtens
Auskünfte bei Behörden sowie fehlende, notwendige Unterlagen werden – nach entsprechender Vollmacht – eingeholt bzw. beschafft, sodass eine vollständige und belastbare Bewertung gewährleistet ist. Anschließend Sie erhalten ein fundiertes und nachvollziehbar aufgebautes Gutachten.
Häufige Fragen – kurz & verständlich beantwortet
Was kostet ein Immobiliengutachten?
as hängt vom Umfang und Anlass ab. Wichtig für Sie:
👉 Sie erhalten vorab eine klare, transparente Kostenübersicht – ohne Überraschungen.
In vielen Fällen ist bereits nach einem kurzen Gespräch eine erste Einschätzung möglich.
Welches Gutachten ist das richtige für mich?
Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
- Verkehrswertgutachten → rechtssicher, für Gericht & Behörden
- Kurzgutachten → schnell & kostengünstig für private Zwecke
👉 Sie bekommen genau das Gutachten, das Sie wirklich brauchen – nicht mehr und nicht weniger.
Wie schnell geht das Ganze?
In vielen Fällen kann:
- ein Termin kurzfristig stattfinden
- und das Gutachten innerhalb weniger Tage bis Wochen erstellt werden
👉 Wenn es eilig ist, finden wir eine schnelle Lösung.
Welche Unterlagen muss ich bereitstellen?
Wenn Sie Unterlagen haben, ist das hilfreich – aber:
👉 Sie müssen sich um nichts kümmern.
Fehlende Dokumente und Auskünfte bei Behörden können
nach entsprechender Vollmacht vollständig von uns eingeholt werden.


